Die Beauftragung von finanzwissenschaftlichen Gutachten (Sachverständigengutachten) unterscheidet sich nicht von der Beauftragung versicherungsmathematischer Gutachten (aktuarische Dienstleistungen): Für alle Aufträge gelten die gleichen Rahmenbedingungen:
Für jede Anfrage und jeden Auftrag erstellt Herr Gumbmann bzw. die SAM entweder ein individuelles Angebot oder, wenn es sich um eine standardisierte Dienstleistung, wie zum Beispiel die Berechnung bei widerrufenen Lebens- und Rentenversicherungen handelt, liegen standardisierte Angebote und Verträge vor.
Gerne steht Ihnen Herr Gumbmann bzw. weitere Sachverständige der SAM als Parteigutachter zur Verfügung. Unabhängig davon, ob es sich um ein Vergleichs- oder Gerichtsverfahren handelt, ob das Verfahren schon läuft oder gerade erst beginnt: Eine Beauftragung eines Parteigutachtens ist jederzeit möglich. Nach einer unverbindlichen Erstsichtung des Sachverhalts unterbreitet Ihnen Herr Gumbmann bzw. die SAM ein entsprechendes Angebot und stimmt mit Ihnen die Fristen ab.
Die Prozessbeteiligten in einem Gerichtsverfahren können einen Sachverständigen als Gerichtsgutachter vorschlagen. Dafür steht Ihnen Herr Gumbmann bzw. weitere Sachverständige der SAM gern zur Verfügung. Die Beauftragung als Gerichtsgutachter erfolgt dann durch den zuständigen Richter oder die zuständige Richterin auf Basis eines Beweisbeschlusses. Die Vergütung richtet sich nach demJustizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG).
Kilian Gumbmann kann sie nicht nur in einem Gerichtsverfahren unterstützen, sondern auch zur Klärung anderer Fragen beitragen: